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Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen:

1. Allgemeines
Für alle Lieferungen, auch aus zukünftigen Geschäftsbeziehungen, gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen. Abweichende Vorschriften des Bestellers bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. In jedem Fall sind nachstehende Verkaufs- und Lieferbedingungen Bestandteil aller Lieferverträge.

2. Liefertermin
Wir sind an keine Lieferfrist gebunden.

3. Preise
Berechnet werden die am Liefertag gültigen Preise. Ändern sich diese, z. B. durch Schwankungen der Umrechnungskurse, durch Preisänderung unserer Lieferanten, behalten wir uns die Berichtigung unserer Verkaufspreise vor. Sie gelten ab unserem Lager zuzüglich der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, schließen jedoch Fracht, Porto und Verpackung nicht ein.

4. Zahlungsbedingungen
Unsere Preise werden per Nachnahme erhoben, wenn nicht anders vereinbart. Der Tag der Rechnungsstellung ist für die Fälligkeit des Rechnungsbetrages maßgebend. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir ohne Mahnung berechtigt, ab Verzugseintritt Verzugszinsen mindestens in Höhe der von uns selbst zu zahlenden Kreditkosten zu berechnen. Besteller, die in Zahlungsverzug geraten, werden grundsätzlich nur noch gegen Nachnahme beliefert.

5. Versand
Der Versand der Ware erfolgt stets auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald wir die Ware dem Spediteur oder sonst zur Versandausführung bestimmten Personen oder Institution (Post, Bahn, Paketdienst usw.) übergeben haben. Mindestbestellwert 25,00 € netto; unter 25,00 € netto berechnen wir einen Kleinmengenzuschlag von 5,00 €.

6. Gewährleistung
Wir leisten Garantie dafür, dass die von uns gelieferten Artikel bezüglich Material frei von Fehlern sind. Auf alle Artikel gilt die vom jeweiligen Hersteller gewährleistete Garantie. Dabei ist unbedingt darauf zu achten, dass uns in jedem Fall als Ersten Gelegenheit gegeben wird, zu den Gewährleistungsansprüchen Stellung zu nehmen. Unsere Gewährleistung bezieht sich immer nur auf das von uns gelieferte Teil. Für Teile, die im Rennsport- oder Tuningbereich eingesetzt werden, übernehmen wir keinerlei Gewährleistung.
Materialbedingte Maßabweichungen sind nicht Gegenstand der Garantie. Eventuelle Kosten, die durch Werkstattausgaben und Folgeschäden entstehen, werden von uns nicht gedeckt. Ebenso Schäden, die auf natürliche Abnützung bzw. unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind. Gleiches gilt, wenn der Besteller die Ware verändert oder verändern lässt. Der Einbau der Teile sollte durch einen Fachmann erfolgen. 

7. Reklamationen
Der Käufer hat Beanstandungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Ware, schriftlich vorzulegen. Die Versäumung der genannten Frist schließt jegliche Ansprüche des Bestellers aus. Nachnahmesendungen werden nicht angenommen. Bei Rücknahme von Waren, die nur bei Vorliegen einer schriftlichen Zustimmung des Lieferanten erfolgt, trägt der Besteller jede Gefahr bis zum Eingang beim Lieferanten. Durch eigenmächtig vorgenommene Eingriffe an der Ware wird unsere Haftung aufgehoben. 

 

 



Bei berechtigten Reklamationen hat der Käufer nur Anspruch auf Umtausch oder Reparatur nach unserem Ermessen, beispielsweise sind verpresste Schläuche oder Sonderanfertigungen vom Umtausch ausgeschlossen

 

8. Rücksendungen
Rücksendungen können nur nach Rücksprache mit dem Lieferanten erfolgen (siehe Punkt 7). Wiedereinlagerungskosten 15% vom Verkaufspreis. Gutschrift für Rückgaben können nur mit Neubestellungen verrechnet werden und gelten 6 Monate.

9. Eigentumsvorbehalt
Der Lieferer behält sich an den gelieferten Waren - auch in be- oder verarbeitetem Zustand - bis zur Erfüllung aller aus den gegenseitigen Geschäftsbedingungen herrührenden Verpflichtungen des Bestellers das Eigentumsrecht vor. Der Besteller ist zur getrennten Lagerung und Kennzeichnung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware verpflichtet. Bearbeitet der Besteller Vorbehaltswaren oder verarbeitet er diese mit anderen Waren, so steht dem Lieferanten das Miteigentum an den neuen Sachen im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten Vorbehaltsware zu den anderen Waren zur Zeit der Be- oder Verarbeitung zu. Seine durch Verbindung, Vermengung oder Vermischung der gelieferten Ware mit anderen Sachen etwa entstehenden Miteigentumsanteile überträgt der Besteller schon jetzt auf den Lieferanten. Der Besteller wird die Sache als Verwahrer für den Lieferer mit kaufmännischer Sorgfalt besitzen. Die ihm aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen die Vorbehaltsware betreffenden Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt der Besteller schon jetzt an den Lieferer zu dessen Sicherung in Höhe sämtlicher Forderungen des Lieferanten aus den laufenden Geschäftsbedingungen ab.
Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen hat der Besteller dem Lieferanten sofort unter Übergabe der für die Intervention notwendigen Unterlagen schriftlich anzuzeigen. Die Kosten der Intervention trägt der Besteller. Auf Verlangen des Lieferanten hat der Besteller die Abtretung den Drittschuldnern anzuzeigen und dem Lieferer aller zur Geltendmachung seiner Rechte notwendigen Unterlagen und Auskünfte zur Verfügung zu stellen. Der Lieferer ist berechtigt, die Abtretung auch selber offen zu legen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes und eines Herausgebeverlangens gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für sämtliche aus dem Vertrag sich ergebende Verbindlichkeiten ist der Sitz des Lieferanten. Gerichtsstand ist Wolfratshausen nach Wahl des Lieferanten, auch der Zahlungsort. Bei sachlicher Zuständigkeit des Landgerichts gilt nach Wahl des Lieferers auch die Zuständigkeit des Amtsgerichts als vereinbart. Über das Vertragsverhältnis entscheidet Deutsches Recht. Das einheitliche Kaufgesetz und Vertragsabschlußgesetz sind ausgeschlossen.

11. Anzuwendende Rechtsordnung
Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12. Schlussbestimmung
Die Ungültigkeit einer der vorstehenden Klauseln berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der ungültigen Bestimmung wird eine im Rahmen des Gesetzes gleichlautende Bestimmung Anwendung finden.

 

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